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Buchführen-lernen - Buchen von Betriebseinnahmen auf T-Konten

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Buchführen-lernen

Buchen von Betriebseinnahmen auf T-Konten

In dieser Lektion fassen Sie Ihr Wissen über die Betriebseinnahmen und die T-Konten zusammen und lernen, wie man auf Betriebseinnahmenkonten bucht.

Bei der Buchung der Betriebseinnahmen auf den T-Konten gilt folgende Regel:

Merke

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Betriebseinnahmen MINDERN sich im Soll

Betriebseinnahmen MEHREN sich im Haben

SollBetriebseinnahmenHaben
  
MINDERNMEHREN
  

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass jede Betriebseinnahmeart jeweils ein separates T-Konto hat, z.B.:

SollErlöse WarenverkaufHaben
  
MINDERNMEHREN
  
SollErlöse LeistungHaben
  
MINDERNMEHREN
  
SollZinserträgeHaben
  
MINDERNMEHREN
  

Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört in der EÜR ebenfalls zu den Betriebseinnahmen und wird auf separaten T-Konten (je nach Steuersatz) nach dem gleichen Prinzip gebucht:

SollUmsatzsteuer 19%Haben
  
MINDERNMEHREN
  
SollUmsatzsteuer 7%Haben
  
MINDERNMEHREN
  

Beispiel

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Beispiel 1

Mehrung der Betriebseinnahmen

Der Fliesenleger Uwe Stein verkauft 9 Packungen Badezimmerfliesen und verlangt dafür 496 € netto zzgl. 19% USt (94,24 €). Am 12.07.xxx2 überweist der Kunde  590,24 €.

Buchung des Geschäftsvorfalls auf T-Konten:

Bei dem Geschäftsvorfall haben Sie mit der Mehrung der Erlöse und der Umsatzsteuer zu tun. Beide Beträge werden auf den entsprechenden T-Konten im Haben gebucht.

SollErlöse WarenverkaufHaben
  
 12.07.496,00
  
SollUmsatzsteuer 19%Haben
  
 12.07.94,24
  
Die Tatsache, dass der Kunde Per Überweisung zahlt, kann in der einfachen Buchführung grundsätzlich ignoriert werden. Anstatt des Bankkontos wird das „Verrechnungskonto EÜR“ verwendet und grundsätzlich auf der anderen Seite mit dem Gesamtbetrag bebucht. Im späteren Verlauf des Kapitels C erfahren Sie, wie man – falls gewünscht – die Bankbewegung auf dem T-Konto "Bank" festhalten kann. 
SollVerrechnungskonto EÜRHaben
  
12.07.496,00  
  

Beispiel

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Beispiel 2

Mehrung der Betriebseinnahmen

Die Architektin Petra Keller entwirft ein 2-stöckiges Einfamilienhaus für 23.000,00 € netto zzgl. 19% USt. (4.370,00 €), Rechnungsbetrag brutto 27.370,00 €. Der Kunde zahlt am 25.03.xxx2 per Banküberweisung.

Buchung des Geschäftsvorfalls auf  T-Konten:

Bei dem Geschäftsvorfall haben Sie mit der Mehrung der Erlöse und der Umsatzsteuer zu tun. Beide Beträge werden auf den entsprechenden T-Konten im Haben gebucht.

SollErlöse LeistungHaben
  
 25.03.23.000,00
  
SollUmsatzsteuer 19%Haben
  
 25.03.4.370,00
  

Die Tatsache, dass der Kunde per Banküberweisung zahlt, kann in der einfachen Buchführung grundsätzlich ignoriert werden. Anstatt des Bankkontos wird das „Verrechnungskonto EÜR“ verwendet und grundsätzlich auf der anderen Seite mit dem Gesamtbetrag bebucht.
Im späteren Verlauf des Kapitels C erfahren Sie, wie man – falls gewünscht – die Bankbewegung auf dem T-Konto "Bank" festhalten kann.

SollVerrechnungskonto EÜRHaben
  
25.03.27.370,00  
  

Beispiel

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Beispiel 3

Minderung der Betriebseinnahmen

Der Kunde von Uwe Stein reklamiert die Lieferung vom 12.07.xxx2, da einige Fliesen zerkratzt sind (siehe Beispiel 1).

Uwe Stein erstellt eine Rechnungskorrektur über 75,00 € netto, zzgl. 14,25 € USt. und überweist dem Kunden den Bruttobetrag in Höhe von 89,25 € am 23.07.xxx2 zurück.

Buchung des Geschäftsvorfalls auf T-Konten:

Die Rechnungskorrektur stellt eine Minderung der Erlöse und zugleich  die Minderung des umsatzsteuerlichen Entgelts um 75,00 € dar (Reduzierung der  Umsatzsteuer um 14,25 €). Beide Beträge werden auf den entsprechenden T-Konten im Soll gebucht.
Auf den T-Konten sehen Sie jetzt beide Buchungen: sowohl die aus dem Beispiel 1 (vom 12.07.) als auch die aus dem aktuellen Beispiel (vom 23.07.)

SollErlöse WarenverkaufHaben
  
23.07.75,0012.07.496,00
  
SollUmsatzsteuer 19%Haben
  
23.07.14,2512.07.94,24
  
Die Tatsache, dass Uwe Stein den Betrag per Banküberweisung zurück erstattet hat, kann in der einfachen Buchführung grundsätzlich ignoriert werden. Anstatt des Bankkontos wird das „Verrechnungskonto EÜR“ verwendet und grundsätzlich auf der anderen Seite mit dem Gesamtbetrag bebucht.
Im späteren Verlauf des Kapitels C erfahren Sie, wie man – falls gewünscht – die Bankbewegung auf dem T-Konto "Bank" festhalten kann.
SollVerrechnungskonto EÜRHaben
  
  23.07.89,25
  

Beispiel

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Beispiel 4

Minderung der Betriebseinnahmen

Bei der Erstellung des Hausentwurfs hat Petra Keller vergessen, einen wichtigen Kundenwunsch zu berücksichtigen. Um dem Kunden entgegen zu kommen, reduziert sie ihr Honorar um 1.000,00 € netto, zzgl. 19% USt. (190,00 €) und überweist dem Kunden  am 18.06.xxx2 1.190,00 € zurück.

Buchung des Geschäftsvorfalls auf T-Konten:

Die Honorarreduzierung stellt eine Minderung der Erlöse um 1.000,00 € dar. Zugleich handelt es sich um die Minderung des Entgelts und folglich eine Reduzierung der Umsatzsteuer um 190,00 €. Beide Beträge werden auf den entsprechenden T-Konten im Soll gebucht.
Auf den T-Konten sehen Sie jetzt beide Buchungen: sowohl die aus dem Beispiel 2 (vom 25.03.) als auch die aus dem aktuellen Beispiel (vom 18.06.)

SollErlöse LeistungHaben
  
18.06.1.000,0025.03.23.000,00
  
SollUmsatzsteuer 19%Haben
  
 18.06.190,0025.03.4.370,00
  

Die Tatsache, dass sie eine Überweisung tätigt, kann in der einfachen Buchführung grundsätzlich ignoriert werden.
Anstatt des Bankkontos wird das „Verrechnungskonto EÜR“ verwendet und grundsätzlich auf der anderen Seite mit dem Gesamtbetrag bebucht.
Im späteren Verlauf des Kapitels C erfahren Sie, wie man – falls gewünscht – die Bankbewegung auf dem T-Konto "Bank" festhalten kann.

SollVerrechnungskonto EÜRHaben
  
  18.06.1.190,00