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Buchführen-lernen - Sofort und beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

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Buchführen-lernen

Sofort und beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht alle betrieblich veranlassten Betriebsausgaben dürfen den Gewinn mindern bzw. nicht in voller Höhe.
Zu den Betriebsausgabenarten, die bezüglich ihrer Abzugsfähigkeit gesetzlich gesondert regelt sind, gehören:

 
Konten

ReisekostenFahrtkosten
Verpflegungsmehraufwand
Übernachtungskosten
Bewirtung von GeschäftspartnernBewirtung abzugsfähig
Bewirtung nicht abzugsfähig
Geschenke an GeschäftspartnerGeschenke abzugsfähig
Geschenke nicht abzugsfähig
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer

Diese Kostenarten bereiten in der Praxis erhebliche Probleme beim korrekten Buchen und sind ein ständiger Grund für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Finanzbehörden und den Steuerpflichtigen, die oft mit neuen, von der aktuellen Rechtslage abweichenden Gerichtsurteilen enden. Haben Sie diese Fälle in Ihrer Praxis tatsächlich zu buchen, empfehle ich auf jeden Fall den Rat des Steuerberaters einzuholen.