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Buchführen-lernen - Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

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Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer wird auf Basis des Entgelts entweder mit 7% oder mit 19% errechnet.

Der 19-prozentige Steuersatz ist ein Regelsteuersatz, dem grundsätzlich alle Lieferungen und sonstigen Leistungen unterliegen. In welchen Fällen der 7-prozentige – ermäßigte Steuersatz -  verwendet werden darf, ist in  der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG zu finden.
Dort sind Gegenstände aufgelistet, deren Verkauf, Einfuhr bzw. Vermietung der Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (die Lektüre dieser Anlage ist übrigens eine amüsante Angelegenheit :)).

Demnach werden:

  • lebende Tiere, darunter Bienen und ausgebildete Blindenführhunde (Nr. 1),
  • Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken (Nr. 3),
  • Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb, natürlicher Honig (Nr. 4),
  • Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (Nr. 8),
  • Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden […] (Nr. 10),
  • genießbare Früchte und Nüsse (Nr. 11),
  • Kaffee, Tee, Mate und Gewürze (Nr. 12),
  • Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes […] (Nr. 49),
  • Kunstgegenstände, und zwar  Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke (Nr. 53 a)

mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% versteuert.

 

Vertiefung

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Tipp für die Praxis: Bücher Zeitungen

Der ermäßigte Steuersatz ist allerdings nicht auf alle Erzeugnisse des graphischen Gewerbes anzuwenden. Wenn Sie den etwas umfangreicheren Inhalt der Nr. 49 lesen, finden Sie dort folgende Ausnahmen wie z.B.
- Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher für Kinder,
- Annoncen-Zeitungen, die überwiegend Werbung enthalten und
- Briefmarken als Sammlungsstücke

Die Beherbergungsleistungen (Übernachtungen in Hotels, Gasthäusern und auf Campingplätzen) unterliegen ebenfalls seit 2010 dem 7%-igen Steuersatz.
Die Regelung finden Sie allerdings nicht in der o.g. Anlage sondern direkt im Gesetzestext, im § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG.

Beispiel

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Übernachtung im Hotel
(Wiederholung und Erweiterung des Beispiels Nr. 5)

Die Architektin Petra Keller übernachtet während einer Geschäftsreise im Hotel. Für die Übernachtung erhält sie einen Beleg über 70 € brutto, in dem folgende Angaben enthalten sind:

                Übernachtung 65 € (inkl. 7% USt)
                Frühstück 5 € (inkl. 19% USt)

Die Übernachtung unterliegt gem. §12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7%, während das Frühstück als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz unterworfen wird.

Ist eine Warenart weder im §4 UStG (steuerfreie Lieferungen und Leistungen) noch in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG nicht zu finden, können Sie mit aller Sicherheit davon ausgehen, dass diese Ware dem 19%-prozentigen Steuersatz zu unterwerfen ist.

Vertiefung

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Tipp für die Praxis

Für Ihre buchhalterischen Fähigkeiten ist es nicht nur wichtig, dass Sie die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer korrekt berechnen können. Sehr oft ist es notwendig, aus einem Bruttobetrag (inkl. USt.) den Netto- und den Steuerbetrag herauszurechnen. Führen Sie die Berechnung mit einem Taschenrechner durch und gehen Sie in einem solchen Fall wie folgt vor:



Bruttobetrag enthält 19% USt.

Bruttobetrag / 1,19 = Nettobetrag

z.B. 132,50 / 1,19 = 111,34 €

Nettobetrag x 19% = Steuerbetrag

111,34 € x 19 % = 21,16 €



Bruttobetrag enthält 7% USt.

Bruttobetrag / 1,07 = Nettobetrag

z.B. 128,15 / 1,07 = 119,77 €

Nettobetrag x 7% = Steuerbetrag

119,77 € x  7% = 8,38 €