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Buchführen-lernen - Lektion 17 - Mehrwertsteuer

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Lektion 17 - Mehrwertsteuer

In allen Lektionen dieses Kapitels sind nur zwei Begriffe im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer benutzt worden: die Umsatzsteuer als solche und die Vorsteuer.

Sie wundern sich vielleicht, warum der oft im kaufmännischen Schriftverkehr verwendete Begriff „Mehrwertsteuer“ (abgekürzt als MwSt) in den Ausführungen nicht einmal gefallen ist. Der Grund dafür liegt darin, dass die Steuer mit 7% oder 19% aus dem Umsatz und nicht aus dem Mehrwert berechnet wird. Würde man die 7% bzw. 19% aus dem Mehrwert errechnen, wären die Steuerbeträge zu gering.

Um das Wesen der Mehrwertsteuer zu verstehen, müssen Sie an eine in der Wirtschaft übliche Leistungskette denken, in der ein Produkt mehrere Bearbeitungsstufen durchgeht und mehrere Unternehmen betrifft, bis es den Endkunden (Privatperson) erreicht.

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Der Wert der Ware bzw. der Dienstleistung ist in jeder Stufe höher, da alle Unternehmer nicht nur die Selbstkosten, sondern auch die Gewinne in die Verkaufspreise einkalkulieren. Der Umsatz und die Umsatzsteuer sind also in  jeder Stufe höher.

Sehen Sie sich diesen Prozess mit Hilfe eines Beispiels aus der Möbelindustrie, wo mit der Holzerzeugung (Rohstoff) angefangen, über Verarbeitung (Holzbretter), Herstellung (Schrankwand) und Handel zum Schluss ein fertiges Möbelstück an den Endkunden verkauft wird. Aus Vereinfachungsgründen wird in auf jeder Stufe das Wort „Ware“ verwendet.

 

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Stufe MehrwertFinanzamt erhält
I
A
verkauft die Ware an B, vereinnahmt von ihm 19 € Umsatzsteuer und führt es an das Finanzamt ab.

100 €19 €

Nur in der unrealistischen Stufe I (A hat keine Kosten, in der Praxis kaum möglich!) entspricht der Umsatz dem Mehrwert. Aus 100 € entstehen 19 € USt., die das Finanzamt erhält.

II
B
verkauft die Ware weiter an C und vereinnahmt von ihm 57 € USt. B zieht von der vereinnahmten USt. die Vorsteuer ab, die er in der Stufe I selbst gezahlt hat (57 € - 19 €) und führt 38 € an das Finanzamt ab.

200 €38 €

Auf der Stufe II beträgt der Umsatz 300 € und die Umsatzsteuer darauf 57 €. Das Finanzamt erhält aber effektiv nur die Steuer auf den Mehrwert von 200 € in Höhe von 38 €.

III
C
verkauft die Ware weiter an D und vereinnahmt von ihm 133 € USt. C zieht von der vereinnahmten USt. die Vorsteuer ab, die er in der Stufe II selbst gezahlt hat (133 € - 57 €) und führt 76 € an das Finanzamt ab.

400 €76 €

Auf der Stufe III beträgt der Umsatz 700 € und die Umsatzsteuer darauf 133 €. Das Finanzamt erhält aber effektiv nur die Steuer auf den Mehrwert von 400 € in Höhe von 78 €.

IV
D
verkauft die Ware weiter an E und vereinnahmt von ihm 152 € USt. D zieht von der vereinnahmten USt. die Vorsteuer ab, die er in der Stufe III selbst gezahlt hat (152 € - 133 €) und führt 19 € an das Finanzamt ab. E ist der private Endkunde. Er zahlt den Endpreis von 800 € netto zzgl. 19% USt = 152 €. Der Betrag von 152 € entspricht der Steuer aus dem Mehrwert, den die Ware über alle Stufen erlangt hat.

100 €19 €

Auf der Stufe IV beträgt der Umsatz 800 € und die Umsatzsteuer darauf 152 €. Das Finanzamt erhält aber effektiv nur die Steuer auf den Mehrwert von 100 € in Höhe von 19 €.


Summen

800 €152 €

Auf der letzten Stufe hat die Ware einen kumulierten Wertzuwachs (Mehrwert) von 800 €.

Erst jetzt – dem Endkunden gegenüber – könnte man die Umsatzsteuer „Mehrwertsteuer“ bezeichnen, denn 19 % aus 800 € sind 152 €. Die 152 € ist der endgültige Steuerbetrag, den das Finanzamt erhält.